|
Information-Brief
Thema: Remodeliert
Remodeliert
!? -aus alten zermahlenen Ton-Terrakotta- hergestellt ?
Bindemittel
- Harze in der Terrakotta vermutet /nachgewiesen, was
kann das bedeuten ?
Unterschiedlicher Ton , unterschiedliche Tonfarben, welche
Aussagekraft ergibt sich daraus für ein Objekt aus gebranntem
Ton ?
Zugehörigkeit
von unterschiedlichen Teilen wie z.Bsp.. Kopf zum
Körper, aus Orginalteilen wieder zusammengefügt oder nicht
?
Diese Fragen
, die den asiatischen und afrikanischen Kunstmarkt seit
einiger Zeit intensiv beschäftigen und beeinflussen , bedürfen
dringender
Klärung und Abhilfe .
Der Thermolumineszenz-Test "T L " kann das Alter eines
gebrannten
Tones nachweisen , für die anderen Punkte und Fragen helfen
wissenschaftliche neutrale Analysenverfahren.
Hierüber
und über den Gesamtkomplex oben und unten anstehender
Fragen ,wird in Zusammenarbeit mit Fachhochschule Koblenz
"Höhr-Grenzhausen"- Fachbereich "Keramik und
Glas" - Prof. Dr. Klein,
in der nächsten Zeit von mir ein umfassender Artikel zur Verfügung
gestellt werden.
Die bloße
Behauptung "Unterschiedlicher Ton und unterschiedliche
Farben wurden festgestellt" , ist kein Beweis aus
keramisch-technischer Sicht ,dass ein Objekt aus verschiedenen Teilen
hergestellt sein muss!
Die "Zugehörigkeit"
von Teilbereichen eines Objektes zum Gesamten
kann zum größten Teil durch die hier nun kurz vorgestellten
Verfahren
geklärt werden.
Die Behauptung
oder der Nachweis, dass Bindemittel-Harze- im
Gefüge einer Terrakotta sind, sind kein Beweis das ein Objekt
aus
alten zermahlen Terrakotta hergestellt wurde.
Gesicherte
Beweise können mit folgenden Untersuchungsverfahren im
Rahmen eines Gesamt-Gutachtens erbracht werden :
Gefügeuntersuchung
mittels Lichtmokroskopie- und
Rasterelektronenmikroskopie -REM-, chemische Analyse mit
energiedispersiver Röntgenanalyse -EDX-, Thermogravimetrie
und
Differenzthermoanalyse -TG + DTA -und der Erhitzungsmikroskopie
.
Eine Aufstellung
der Verfahren und Darstellungen von Messungen sind
in der Anlage beigefügt.
Folgende
Aussagen können hiermit getroffen werden:
A..
Es handelt sich um ein gebranntes keramisches Gefüge = Terrakotta
B.: Es
handelt sich um ein nicht gebranntes Gefüge aus zermahlenen
Substanzen !
C.: Es
handelt um ein keramisches Gefüge mit Anteilen von
Binde-Stabilisierungsmitteln!
Bei Punkt C
kann es sich um ergänzende Massnahmen handeln,
die absolut z.B. notwendig sind zu niedrig gebrannte Terrakotta
vor
dem Zerfall zu bewahren (Transport-Risiko bei Land-und Luftfracht
)
oder es handelt sich um Konservierung-Massnahmen um die Oberfläche
zu bewahren oder zu ergänzen.
Für Anfragen,
Anregungen, Austausch von Erfahrungen, weiteren
Informationen, Interesse an der Publikation in Zusammenarbeit mit
der
Koblenzer Fachhochschule, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung,
Mit freundlichen
Grüßen
Ihr Ralf Kotalla
|